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Einmal und nie wieder: Vor der Führerscheinprüfung müssen Fahranfänger ein einziges Mal zum Sehtest, danach „kräht kein Hahn mehr danach“ bzw. ist es nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Jetzt weisen auch die Augenärzte in der Presse noch einmal darauf hin, dass die nachlassende Sehkraft oft nicht bemerkt werde und Unfälle die Folge seien. Und auch der Zentralverband der Augenoptiker fordert seit langem die Einführung eines verpflichtenden, regelmäßigen und altersunabhängigen Wiederholungssehtestest für alle Inhaber eines Führerscheins. Im Sinne aller Verkehrsteilnehmer!
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