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"Die Gewähr, eine voll einsatzfähige Gleitsichtbrille zu erhalten, gibt es nur beim stationären Augenoptiker – online ist das nur per Zufall möglich." sagt ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod; Foto: momius - Fotolia

Verbraucher sollten sich nicht täuschen lassen

​Bestellungen im Internet sind verlockend: Bequem vom heimischen Sofa sucht der Käufer sich die gewünschte Ware aus und wartet auf die Zusendung. Doch geht das auch bei Brillen?

Angebote und Onlineshops für Brillen gibt es ja mittlerweile zuhauf. Doch eines haben sie alle gemeinsam: Um den Bestellvorgang möglichst einfach zu halten, werden von den Online-Optikern beim Kunden zu wenige Daten abgefragt. Diese Daten sind jedoch erforderlich, um die fachgerechte Herstellung einer Korrektionsbrille zu gewährleisten.

Bei „Internet-Brillen“ fehlen relevante Messparameter 

Wie bereits an anderer Stelle dargelegt, werden bei der Online-Bestellung weder die Einschleifhöhe von Brillengläsern, der sogenannte Hornhautscheitelabstand noch die Fassungsvorneigung berücksichtigt – alles relevante Parameter, die zwingend notwendig sind, um eine mangelfreie und optimale Korrektionsbrille anfertigen zu können.
Günther Fielmann, Geschäftsführer des gleichnamigen Augenoptik-Unternehmens, findet entsprechend klare Worte zum Thema Online-Brillenhandel:

Foto von Günther Fielmann

„Das ist ein Rückfall ins Mittelalter. Damals gab es auf den Märkten auch nur Fertigbrillen. Nur der Augenoptiker kann eine Brillenstärke bestimmen oder die Brille anpassen. Das geht nicht über das Internet.“ 

 

Online-Brillen können die deutschen Normen nicht einhalten 

Das Landgericht Kiel hat mit Urteil vom 30. Oktober 2012 unter Bezugnahme auf ein Gerichtsgutachten des Mediziners Prof. Dr. Hans-Jürgen Grein festgestellt, dass Korrektionsbrillen, die auf einer derart schmalen Datenbasis hergestellt und abgegeben werden, nicht die Vorgaben der einschlägigen DIN-Norm für Korrektionsbrillen (DIN EN ISO 21987) einhalten können. Brillen, die nicht dieser Norm entsprechen, können zu Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit führen. Damit müssen die Brillen von Internethändlern als gesundheitsgefährdende Medizinprodukte angesehen werden, die nach den Vorschriften des Medizinproduktegesetzes nicht ohne weiteres verkehrsfähig sind. 

Gleitsichtbrillen aus dem Internet stellen eine Gesundheitsgefahr dar 

Sowohl das Landgericht Hamburg als auch das Oberlandesgericht Schleswig halten Warnhinweise bei Gleitsichtbrillen aus dem Internet für erforderlich, mit Hinblick auf deren Nutzung im Straßenverkehr. 
Thomas Truckenbrod, Präsident des Zentralverbandes der Augenoptiker und Optometristen, sagt:
von Thomas Truckenbrod, ZVA-Präsident und Augenoptiker aus Leipzig„Letztlich muss sich jeder Verbraucher selbst überlegen, ob er eine Brille im Internet kauft, die er möglicherweise für viele Bereiche des Lebens nicht nutzen kann. Jedenfalls sollte sich niemand durch vollmundige Anpreisungen diverser Onlineanbieter täuschen lassen. Die Gewähr, eine voll einsatzfähige Gleitsichtbrille zu erhalten, gibt es nur beim stationären Augenoptiker – online ist das nur per Zufall möglich.“