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Kontaktlinsen
Wann zahlt die Krankenkasse für Kontaktlinsen?
Als Verbraucher ist es für Sie praktisch unmöglich, sich im Dschungel der Ausnahmeregelungen und im Festbetragswirrwarr der Krankenkassen zurecht zu finden. Aber das müssen Sie auch gar nicht. Denn hierfür ist Ihr Augenoptiker da. Er weiß genau, welche Zuschüsse Ihrer jeweiligen Krankenkasse, in welcher Höhe und für welche Sehhilfe Ihnen mit Ihrer entsprechenden Fehlsichtigkeit und/oder Krankheit zustehen. Vorab haben wir für Sie einige Informationen zusammengestellt:
Kinder bekommen mehr Zuschüsse als Erwachsene
Grundsätzlich gilt, bei Kindern bis 18 Jahre übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen einen Teil der Kosten bei Krankheit und bei Fehlsichtigkeit. Bei Erwachsenen ist dies nur bei Krankheit der Fall. Es sei denn, man ist privatversichert. Hier sind die Leistungen individuell vertraglich geregelt und variieren je nach Versicherung und Vertrag.
Kontaktlinsen von der Krankenkasse nur im Ausnahmefall
Für eine Versorgung mit Kontaktlinsen muss bei Erwachsenen ein medizinischer Grund vorliegen. Diesen muss ein Augenarzt attestieren. Es muss beispielsweise eine Kurz- oder Weitsichtigkeit von mindestens acht Dioptrien vorliegen. Auch bei besonders schweren Formen von Astigmatismus und Anisometropie sowie bei Keratokonus (Ausbeulung der Hornhaut) und Aphakie (Linsenlosigkeit) übernimmt die gesetzliche Krankenkasse einen Großteil der Kosten für eine Kontaktlinsenversorgung.
Kein Zuschuss für Kontaktlinsen nach nicht medizinisch notwendiger OP
Vorsicht: Sollte nach einer nicht medizinisch notwendigen Operation (beispielsweise Lasik-OP) eine Kontaktlinsenversorgung erforderlich sein, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den quasi selbst verschuldeten medizinischen Grund nicht. Denn hier wurden gesunde Augen bewusst einem medizinisch unnötigen Eingriff unterzogen.
Fragen Sie Ihren Augenoptiker
Ob Sie die Voraussetzungen für einen Krankenkassenzuschuss für Kontaktlinsen und/oder eine Brille erfüllen, erfahren Sie bei Ihrem Innungsaugenoptiker.
07.10.2015